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   FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09   

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https://dejure.org/2012,38344
FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09 (https://dejure.org/2012,38344)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.08.2012 - 1 K 1102/09 (https://dejure.org/2012,38344)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. August 2012 - 1 K 1102/09 (https://dejure.org/2012,38344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung der Zuwendung eines Schecks seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder als Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile an die Arbeitnehmer als Arbeitslohn Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides erledigt hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach Veräußerung ihrer Anteile an die Arbeitnehmer als Arbeitslohn - Nachforderungsbescheid an die Arbeitnehmer als Steuerbescheid, der sich mit der Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides erledigt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Geldgeschenk als Arbeitslohn

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schenkung oder Arbeitslohn bei Geldgeschenken?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldgeschenk an Arbeitnehmer ist zu versteuern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geldgeschenk eines Dritten als Arbeitslohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorteile für Arbeitnehmer unterliegen der Lohnsteuer

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Auch Geschenk eines spendablen Dritten kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldgeschenke eines Gesellschafters einer GmbH sind Arbeitslohn und unterliegen der Lohnsteuer - Finanzamt wertet an Arbeitnehmer überreichten Scheck zu Recht als Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufmerksamkeiten
    Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
    Sonstige Fälle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 277
  • EFG 2013, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Auf den hier vorliegenden Sachverhalt sei das BFH-Urteil vom 15.03.2007 (II R 5/04, BStBl II 2007, 472) sinngemäß anzuwenden.

    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung, die streitige Zuwendung sei kein Arbeitslohn, auch nicht mit Erfolg auf die BFH-Urteile vom 15.03.2007 (II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472) und vom 08.05.2008 (VI R 50/05, BFHE 221, 157, BStBl II 2008, 868) berufen.

    In dem Urteil vom 15.03.2007 II R 5/04 geht es um die Schenkungsteuer bei freigebigen Zuwendungen eines Steuerpflichtigen an einen Sportverein.

  • BFH, 08.05.2008 - VI R 50/05

    Vorliegen eines Dienstverhältnisses - Arbeitsrechtliche Fiktion

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Der Kläger macht ferner geltend, dass - ausgehend von dem BFH-Urteil vom 08.05.2008 (VI R 50/05, BStBl II 2008, 868) - eine nachträglich durch Dritte geleistete Vergütung nach der BFH-Rechtsprechung den Empfänger weder zum Arbeitnehmer noch die Vergütung zum Arbeitslohn im Sinne von § 19 Abs. 1 EStG mache.

    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung, die streitige Zuwendung sei kein Arbeitslohn, auch nicht mit Erfolg auf die BFH-Urteile vom 15.03.2007 (II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472) und vom 08.05.2008 (VI R 50/05, BFHE 221, 157, BStBl II 2008, 868) berufen.

    Auch das Urteil vom 08.05.2008 VI R 50/05 ist nicht geeignet, die Auffassung des Klägers zu stützen.

  • BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05

    Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Es liege vorliegend auch kein Sachverhalt vor, wie er den BFH-Urteilen vom 03.05.2007 (VI R 37/05 u.a., BStBl II 2005, 712) und vom 19.06.2008 (VI R 4/05, BFH/NV 2008, 1611) zugrunde gelegen habe.

    Voraussetzung ist, dass die Zuwendung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (ständige Rechtsprechung des BFH; siehe nur BFH-Urteil vom 19.06.2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 05.07.1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545; vom 19.08.2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076; vom 10.05.2006 IX R 82/98, BFHE 213, 487, BStBl II 2006, 669).

    Kein Arbeitslohn liegt demgegenüber vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH-Urteil vom 19.06.2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Voraussetzung ist, dass die Zuwendung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (ständige Rechtsprechung des BFH; siehe nur BFH-Urteil vom 19.06.2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 05.07.1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545; vom 19.08.2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076; vom 10.05.2006 IX R 82/98, BFHE 213, 487, BStBl II 2006, 669).

    Dabei ist es für die rechtliche Beurteilung, ob der von einem Dritten zugewendete geldwerte Vorteil Arbeitslohn im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist, ohne Bedeutung, ob es sich dabei um ein Geschenk handelt (BFH-Urteil vom 05.07.1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545).

  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn der Vorteil mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 19.08.2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076).

    Voraussetzung ist, dass die Zuwendung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (ständige Rechtsprechung des BFH; siehe nur BFH-Urteil vom 19.06.2008 VI R 4/05, BFHE 222, 353, BStBl II 2008, 826, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 05.07.1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545; vom 19.08.2004 VI R 33/97, BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076; vom 10.05.2006 IX R 82/98, BFHE 213, 487, BStBl II 2006, 669).

  • BFH, 03.05.2007 - VI R 37/05

    Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Es liege vorliegend auch kein Sachverhalt vor, wie er den BFH-Urteilen vom 03.05.2007 (VI R 37/05 u.a., BStBl II 2005, 712) und vom 19.06.2008 (VI R 4/05, BFH/NV 2008, 1611) zugrunde gelegen habe.

    Unerheblich ist auch, dass die Arbeitgeberin des Klägers - anders als die Arbeitgeberin im Fall des BFH-Urteils vom 03.05.2007 VI R 37/05 (BStBl II 2007, 712) - in die Auszahlung der Zuwendung nicht unmittelbar einbezogen war.

  • BFH, 03.07.1987 - VI R 43/86

    Zuwendungen an Arbeitnehmer aus Anlaß eines Geschäftsjubiläums: Verteilung auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Wird die Zuwendung hingegen auch nach der Dauer der Firmenzugehörigkeit bemessen, kann insoweit ein Entgelt für mehrjährige Tätigkeit gegeben sein (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 03.07.1987 VI R 43/86, BFHE 150, 431, BStBl II 1987, 820).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Begründet wird dies damit, dass ein Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlange, nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werde und damit nicht zum Arbeitlohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zähle (BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 11.02.2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BStBl II 2012, 266).
  • BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11

    Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Der Senat schließt sich daher im Ergebnis dem Urteil des FG Düsseldorf vom 21.06.2011 (8 K 2652/09 E, veröffentlicht in juris; Revision unter dem Aktenzeichen VI R 58/11 beim BFH anhängig) an, das in einem Parallelfall ergangen ist.
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
    Begründet wird dies damit, dass ein Vorteil, den der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers erlange, nicht "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werde und damit nicht zum Arbeitlohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zähle (BFH-Urteile vom 21.04.2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 11.02.2010 VI R 43/09, BFHE 228, 354, BStBl II 2012, 266).
  • FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09

    Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 40/04

    Höhere Kosten für die tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anstelle

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - 1 K 366/03

    Kein Arbeitslohn bei Ausgleichszahlungen eines aus der VBL ausscheidenden

  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

    Am 9. November 2012 fragte das FG mit Hinweis auf ein bereits von einem anderen Senat des FG (1 K 1102/09) entschiedenes Parallelverfahren, gegen dessen Entscheidung Revision eingelegt worden sei, erneut, ob einem Ruhen zugestimmt werde.

    Bei dem auf das Verfahren 1 K 1102/09 (entschieden durch Urteil vom 1. August 2012, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 118) folgenden Revisionsverfahren VI R 57/12, auf das sich die zweite Ruhensanfrage bezog, handelte es sich ebenfalls um ein Parallelverfahren.

  • FG Köln, 26.04.2016 - 1 K 1191/12

    Einkommensteuerlicher Zufluss von Arbeitslohn durch Einzahlungen auf einem

    Dieser hat den Einkommensteuerbescheid 2010 vom 09.07.2013 geändert, welcher wiederum den Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.03.2012 ersetzt hatte (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.08.2012, 1 K 1102/09, EFG 2013, 118 m. w. N., bestätigt durch BFH-Urteil vom 07.08.2014, VI R 57/12, BFH/NV 2015, 181).
  • BFH, 02.12.2015 - X K 6/14

    Entschädigung für ein verzögertes finanzgerichtliches Verfahren - Anforderung an

    Am 20. November 2012 fragte das FG mit Hinweis auf ein bereits von einem anderen Senat des FG (1 K 1102/09) entschiedenes Parallelverfahren, gegen dessen Entscheidung Revision eingelegt worden war, erneut, ob einem Ruhen zugestimmt werde.

    Bei dem Revisionsverfahren VI R 57/12 (Vorinstanz FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2012  1 K 1102/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 118), auf das sich die zweite Ruhensanfrage bezog, handelte es sich um ein Parallelverfahren, das ebenso wie ein weiteres parallel gelagertes Revisionsverfahren mit Urteilen vom 7. August 2014 VI R 57/12 (BFH/NV 2015, 181) und VI R 58/12 (BFH/NV 2015, 184) entschieden wurde.

  • BFH, 07.08.2014 - VI R 57/12

    Lohnzahlung Dritter - "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" nur bei

    Das FG hat die dagegen gerichtete Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 118 veröffentlichten Gründen abgewiesen und die Revision zugelassen.
  • BFH, 02.12.2015 - X K 4/14

    Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe; Kostenentscheidung

    Bei dem auf das Verfahren 1 K 1102/09 (entschieden durch Urteil vom 1. August 2012, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 118) folgenden Revisionsverfahren VI R 57/12, auf das sich die zweite Ruhensanfrage bezog, handelte es sich ebenfalls um ein Parallelverfahren.
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1223/09

    Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach

    Dem Gericht haben bei seiner Entscheidung ein Band Lohnsteuer-Arbeitnehmerakte zur Steuernummer .../.../...835, ein Band Lohnsteuerakten - Einzelsteuerkonto - Arbeitnehmer - zur Steuernummer .../.../...803 und der vom FA für Körperschaften übersandte Leitordner (angelegt zum Gesamtvortrag aller betroffenen 167 Arbeitnehmer - geschwärzt im Hinblick auf § 30 AO gemäß Schreiben des Gerichts in der Sache 1 K 1102/09 vom 24.05.2012) vorgelegen.
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